Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

- nachfolgend AGB´s genannt -

Der Mobile Schiessstand
Fa. Alletta Schmidt-Hederich
Kappenberger Damm 54 - 48151 Münster


- nachfolgend DMS genannt -



1. Durch die Buchung der Veranstaltung entsteht ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen dem Buchenden


- nachfolgend Kunde genannt -

und DMS auf Basis dieser AGB´s
inklusive Zahlungsverpflichtung.



2. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Summe der gebuchten
Einzelpositionen zur Zeit der Buchung aktuellen Preise zusammen, 

welche auf der Homepage des DMS angegeben sind.



3. Der Endpreis = Rechnungspreis ist zahlbar nach Erhalt der Rechnung.



4. Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt,
behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von DMS nicht zu
vertretender Umstände unmöglich, kann der Kunde hieraus
weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.



5. Die Bedienung der hydraulischen Vogelhochstange obliegt einzig und
alleine DMS.
Sollte sich hieraus eine erforderliche Bereitschaft
vor Ort ergeben, so ist diese zusätzlich zu berechnen.



6. DMS übernimmt keine Haftung für Schäden, die von
Anderen oder Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung verursacht
werden. Der Kunde und die Teilnehmer stellen DMS von
Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom
Kunden / Teilnehmer verursachte Schäden frei. DMS haftet
lediglich für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom
Kunden / Teilnehmer zur Veranstaltung eingebrachte und für die
Veranstaltung vorgesehene Ausstattung, Veranstaltungsräume, Plätze
und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer
Pflichtverletzung des DMS beruhen, bleiben von den vorstehenden
Haftungsregelungen unberührt.




7. Während das Gebuchte sich in Obhut des Buchenden befindet, haftet 

dieser in vollem Umfang für entstandene Schäden am Gebuchten oder

dessen Abhandenkommens.



8. DMS behält sich vor, nach einer bestätigten Buchung vom Angebotspreis
eine 25% Anzahlung vorab zu berechnen.
Diese würde ab dem Absagedatum der gebuchten Veranstaltung
auf eine innerhalb des folgenden Kalenderjahres stattfindenden 

Ersatzveranstaltung angerechnet werden, danach verfällt die Anzahlung.

Erfolgt keine Absage gilt hierfür das Buchungsdatum.



9. Ist dem Kunden die Ausführung der von ihm gebuchten
Veranstaltung aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies
bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn DMS mit, fällt
eine Stornogebühr von 25 % des Buchungspreises an. Bei nicht
fristgerechter Mitteilung hat der Kunde den vereinbarten
Endpreis = dann Rechnungspreis in voller Höhe zu entrichten.


10. Dem bei DMS buchenden Veranstalter obliegt es zeitnah vor Veranstaltungsbeginn
erforderliche Genehmigungen und ggf. vor Ort gewünschte, zusätzliche Begutachtungen
bei den für die Veranstaltung zuständigen Behörden / Sachverständigen
auf eigene Kosten zu erwirken und einzuholen.
Sollte diesbezüglich eine Veranstaltung infolge des Versäumnisses des
Buchenden oder von ihm Beauftragten nicht so wie gebucht stattfinden können,
ist der Gesamtpreis exkl. der Verbrauchsmaterialien in voller Höhe fällig.



11. Aufforderungen zur Organisation, auch im Vor- und Nachlauf,
seitens DMS und dessen Aufsicht sind umgehend umzusetzen.
DMS behält sich aus sicherheitstechnischen Gründen vor, Einzelne oder
Gruppen von der Veranstaltung auszuschließen. Dies könnte z. B. zum Tragen 

kommen, wenn Teilnehmer trotz wiederholter Aufforderung sich nicht an die 

Maßgaben von DMS halten oder alkoholisiert sind. Der Ausschluss von 
Teilnehmern von
der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf den Rechnungspreis.


12. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung nur mit
ausdrücklicher Genehmigung von DMS gestattet.



13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und 

Verwaltung auf der EDV-Anlage von DMS verarbeitet werden.



14. Als Gerichtsstand wird 48xxx Münster / NRW vereinbart.



15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren

Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung 

verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, 

dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.




DMS AGB 04 Stand 01/2024